Praxis Dr.med. Hans Joachim von der Burchard

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, vorgesehen. Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Ausbildung. Die Nachuntersuchung soll vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Untersuchung beinhaltet eine ausführliche Befragung nach einem standardisierten Fragebogen sowie eine Ganzkörper- und Urinuntersuchung. Ggf. werden Ergänzungsuntersuchungen bei einem Facharzt veranlasst. Die Kosten für die Untersuchung werden von dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen. Die Formulare für die Untersuchung müssen vom Jugendlichen selbst mitgebracht werden. Vordrucke sind bei der Stadtverwaltung, evtl. bei der Berufsschule oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.

 

Hier ein kleiner Ausschnitt aus einem typischen Untersuchungsformular: